Arbeitsrecht – für Angestellte

https://pixabay.com/de/arbeitsrecht-human-resources-b%C3%BCro-3520806/

Diese Rechte sollten Sie als Angestellter kennen!

Wie sieht es mit der Bezahlung von Überstunden aus und wann ist eine Abmahnung wirklich gerechtfertigt? Diese und viele andere wichtige Fragen regelt das Arbeitsrecht für Angestellte. Wir haben die wichtigsten Bestimmungen für Sie zusammengestellt.

Urlaub oder Krankheit während der Probezeit
Auch in der Probezeit brauchen Arbeitnehmer Urlaub, oder können krankheitsbedingt ausfallen. Viele Angestellte nahmen fälschlicherweise an, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf. Das ist nicht richtig und oft auch nicht im Sinne des Arbeitgebers, da sich so zum Ende der ersten sechs Arbeitsmonate viele Urlaubsansprüche ansammeln. Auch dann, wenn man während der Probezeit erkrankt, besteht kein Grund zur Sorge. Ist man mindestens vier Wochen beim Unternehmen beschäftigt, wird der Lohn vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Hat man weniger als vier Wochen gearbeitet, springt im Krankheitsfall die Krankenkasse ein.

Wer im Urlaub krank wird
Wer im Urlaub erkrankt, kann sich laut Arbeitsrecht für Angestellte dennoch krankschreiben lassen und so seine Urlaubstage retten. Sobald beim Arzt die Krankschreibung erfolgt, muss der Arbeitgeber die Urlaubstage wieder gut schreiben. Wichtig zu wissen ist, dass nicht konsumierter Urlaubsanspruch immer am 31. Dezember des Jahres verfällt. Wer dringende persönliche oder betriebliche Gründe anführt, kann seine Urlaubstage allerdings noch bis zum 31. März des folgenden Jahres konsumieren. Dieses Recht kann auch im Tarif- oder Arbeitsvertrag pauschal vereinbart werden.

Überstunden sind nie mit dem Gehalt abgegolten
Ein häufiger Konfliktpunkt ist ein Passus im Arbeitsvertrag, nach dem Überstunden mit dem Gehalt abgegolten seien. Das ist nicht möglich, da Überstunden nie ein Bestandteil des Gehalts sind. Derartige Klauseln sind also unwirksam. Zudem dürfen Arbeitgeber das Leisten von Überstunden nicht so ohne weiteres anordnen. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: beim Vorliegen entsprechender Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, bei Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen oder dann, wenn es einen akuten Engpass beim Personal gibt, wenn etwa viele Kollegen plötzlich ausfallen. Noch besser geschützt ist, wer am Tag mehr als zehn Stunden arbeitet. In diesem Fall kann man die angeordneten Überstunden ablehnen, außer man erhält innerhalb der nächsten sechs Monate dafür einen Zeitausgleich. Gewährt der Arbeitgeber diesen nicht, muss er die Überstunden entsprechend bezahlen.

Ihr Recht auf Teilzeitarbeit
Das Recht auf Teilzeitarbeit ist ebenfalls im Arbeitsrecht für Angestellte geregelt. Dieses Recht haben fast alle Arbeitnehmer und auch jene, die in Führungspositionen tätig sind. Um es in Anspruch zu nehmen, müssen Sie lediglich zwei Bedingungen erfüllen: Das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter und das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. Ablehnen kann der Arbeitgeber das Ansuchen nur aus handfesten betrieblichen Gründen – etwa dann, wenn dadurch Arbeitsabläufe beeinträchtigt werden, oder es zu unverhältnismäßig hohen Kosten kommt.

Wie der Kündigungsschutz greift
Eine Kündigung ist von Seiten des Arbeitgebers nicht so einfach möglich. Wer länger als ein halbes Jahr in einem Betrieb mit mehr als zehn Angestellten arbeitet, für den gilt das Kündigungsschutzgesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen triftigen Grund für die Kündigung nennen muss. Das können etwa Unregelmäßigkeiten mit der Stempelkarte oder auch privates Surfen am Arbeitsplatz sein. Meist muss der Arbeitgeber aber vorher eine Abmahnung aussprechen. Möchte man eine Kündigung anfechten, kann man das in Form einer Kündigungsschutzklage tun, die innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eingereicht werden muss.

Was tun, damit Sie Recht bekommen
Bereits die erwähnte Kündigungsschutzklage zeigt, dass man als Arbeitnehmer durchaus zu seinem Recht kommen kann. Jahr für Jahr nutzen rund 400.000 Arbeitnehmer in Deutschland den Klageweg. Bei diesen Arbeitsrechts-Klagen geht es in erster Linie um Kündigungen und um Gehaltskonflikte. Auch die Höhe der Abfindungszahlungen ist ein häufiger Grund für eine gerichtliche Klage. Wer zu seinem Recht kommen möchte, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, der auch in Sachen Vertrags- und Wirtschaftsrecht kompetent ist.